Neue Pflichten für Betreiber von Online-Shops

Laut einer neuen EU-Verordnung müssen Onlinehändler ab dem 09.01.2016 einen Hinweis auf eine Plattform für Online-Streitbeilegung einbauen. Dieser Hinweis sollte am besten gut sichtbar in das Impressum eingepflegt werden. Etwas ungeschickt ist dass die entsprechende Stelle die Plattform erst zum 15.02. online bringen wird. Der Link kann jedoch bereits eingefügt werden. Ein empfohlener Textbaustein könnte…